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Frischwasser-Pumpstation? Ist doch easy!

Guter Wille allein reicht nicht. Man muss auch wissen und können! 
Immer mal wieder treffen wir in Kieswerken auf neue Pumpstationen von Anlagenherstellern, die es eigentlich besser wissen müssten. Und die Betreiber vergessen oft, dass sie für die Maschinensicherheit, auch bei neuen Anlagenkomponenten, letztendlich selbst zuständig sind. 
Neben funktionalen Unstimmigkeiten sind es oft die fehlende Übereinstimmung mit den gültigen Normen und Vorschriften, die eine gut gemeinte von einer gut gemachten Frischwasser-Pumpstation unterscheiden.

Frischwasser-Pumpstation? Pumpe, Ponton, Laufgang und Armaturen – eigentlich nichts dazu. Das bekomme ich hin. So jedenfalls denkt wahrscheinlich der eine oder andere Hersteller von Kies-Aufbereitungsanlagen, wenn er nach der Lieferung einer Pumpstation für die Frischwasserversorgung gefragt wird. Sicher ist solch eine Anlagenkomponente kein Hexenwerk. Doch als Kieswerks- oder Anlagenbetreiber sollte sich jeder bewusst sein: Wenn die Pumpstation ausfällt oder von behördlicher Seite gesperrt werden sollte, fehlt eine Schlüsselkomponenten in der Kiesproduktion. Das kann schnell, ziemlich teuer werden. 
Und da reden wir noch gar nicht von einem Schadensfall. Bei dem wird, ohne die Einhaltung der gültigen Normen und Regeln, jede Versicherung eine Regulierung zurückweisen.   

Schwimmstabile, schwerpunktgerechte Dimensionierung und Positionierung, sowohl im Leerzustand als auch bei Produktion und im Sturmfall, Berücksichtigung von unterschiedlichen Pegelständen und damit Neigungswinkeln des Laufgangs, Durchgangsbreiten, funktionsgerechte Leitungsführungen und Berücksichtigung der Längenänderung der Abspannung – es gibt eine Menge Dinge, die allein schon bei der Auslegung einer Pumpstation zu berücksichtigen sind.
Natürlich ist das alles im Einklang mit der Europäischen Maschinenverordnung und damit mit der DGUV 64, Schwimmende Geräte in Einklang zu bringen. Ja, eine schwimmende Pumpstation ist eine Maschine. Sie unterliegt damit der CE-Konformität und angewandtem, nationalem Regelwerk!

In diesem Sinne – Respekt, wer’s selber macht. Ansonsten können Sie ja bei uns einmal anfragen …
 

So sollte man es nicht machen ;-)

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